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Re: Anspruch auf Bildungsurlaub (Baden-Württemberg

wenn der tätigkeitsschwerpunkt so eindeutig in hessen liegt, macht es vielleicht sinn, es mit argumentieren gegenüber dem personalbüro zu versuchen. da das home office aber ein rechtliches "kann" ist, dü+rften die juristischen chancen im konfliktfall schlecht sein.


Name:norbert reichling
Datum:24.04.2006 17:28


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