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Ablehnung von Bildungsurlaubs (Nordrhein-Westfalen)

Mir ist ein Bildungsurlaub, Thema: Ein politischer Ost-West Fahrradbildungsurlaub - Grenzgänge XII (H.-Böll-Stiftung NRW) mit der Begründung abgelehnt worden, dass Studienreisen nach § 9, Absatz 3 des AWGB grundsätzlich von der Anerkennung ausgeschlossen sind. Meine Fragen: 1. Wie ist auf diese Ablehnung zu reagieren? 2. Wer entscheideet letztendlich über die Interpretation "Studienreise - zutreffend oder nicht?"


Name:C. Baule-Schumacher
Datum:05.05.2006 13:49


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Ablehnung von Bildungsurlaubs (Nordrhein-Westfalen) von C. Baule-Schumacher (05.05.2006)
 Re: Ablehnung von Bildungsurlaubs (Nordrhein-Westf von Bernhard Eul-Gombert (08.05.2006)
 Re: Ablehnung von Bildungsurlaubs (Nordrhein-Westf von norbert reichling (05.05.2006)


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