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Re: Ablehnung von Bildungsurlaubs (Nordrhein-Westf

der unsägliche gesetzesbegriff "studienreise" ist nirgendwo definiert worden. er richtete sich aber - nach der entstehungsgeseschichte dieses novellierten gesetzes - primär gegen reisen ins ausland, gegen zuviel freizeit und konzeptlos zusammengestopplete programm.
ansonsten gelten für dieses mobile seminar die gesetzlichen kriterien, die die kollegen veranstalter mit sicherheit beachtet haben - ein minimum an durchschnittlich 6 unterrichtsstunden pro tag, wenigtens drei tage dauer, ein durchgängiges inhaltliches konzept.
ich würde erst mal argumentieren - z.b. mit hinweisen auf ein anstrengendes programm, aber notfalls auch einen rechtlichen konflikt wagen.
nach der rechtslage ist dieses seminar anerkannt, wenn der veranstalter dies versichert.


Name:norbert reichling
Datum:05.05.2006 14:22


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Ablehnung von Bildungsurlaubs (Nordrhein-Westfalen) von C. Baule-Schumacher (05.05.2006)
 Re: Ablehnung von Bildungsurlaubs (Nordrhein-Westf von Bernhard Eul-Gombert (08.05.2006)
 Re: Ablehnung von Bildungsurlaubs (Nordrhein-Westf von norbert reichling (05.05.2006)


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