   Re: Ablehnung von Bildungsurlaubs (Nordrhein-Westf |
Das AWBG, das ja die gesetzliche Grundlage für Bildungsurlaub darstellt, sagt: "Bildungsveranstaltungen gelten als anerkannt, wenn sie (...) von Volkshochschulen oder nach dem Weiterbildungsgesetz anerkannten Einrichtungen gemäß den Bestimmungen des Weiterbildungsgesetzes durchgeführt werden." (Das ganze Gesetz in unserem Info-Teil). Die Böll-Stiftung ist eine solche anerkannte Einrichtung. Wenn diese Ihnen bestätigt, dass es sich um einen BU handelt, haben Sie das Gesetz auf Ihrer Seite. Eine Ablehnung darf dann nur aus im Gesetz näher bestimmten Gründen erfolgen.
Rechtlich haben Sie die Möglichkeit einer „Gleichwohl-Teilnahme“ – das Verfahren ist in unserem Infoteil beschrieben. Ob Sie diesen Weg, der vor Gericht enden kann, gehen wollen, ist eine Entscheidung, die Sie treffen müssen. Ich würde Ihnen zunächst empfehlen, mit dem Veranstalter Kontakt aufzunehmen und diesen bitten, Ihnen z.B. durch eine Bescheinigung zu bestätigen, dass es sich um ein Vor-Ort-Seminar und nicht um eine Freizeitreise handelt. Vielleicht lässt sich Ihr Arbeitgeber überzeugen.
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Name: | Bernhard Eul-Gombert | Datum: | 08.05.2006 16:59 |
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