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Re: Ablehung von Bildungsurlaub

Was berufliche Bildung ist, hängt nicht nur vom Thema, sondern auch vom ausgeübten Beruf ab - was für den einen eine eindeutig berufliche Qualifizierung darstellt, ist für andere rein privater Natur. Allerdings gibt es auch vieles dazwischen, das Interpretationen zulässt. Der Arbeitgeber hat Anspruch auf einen "Mindestnutzen" für ihn - aber auch nicht mehr. Diesen Mindestnutzen müssten Sie belegen können. Ich empfehle Ihnen, die Unterstützung des Betriebsrates zu suchen.


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:21.05.2006 16:17


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Ablehung von Bildungsurlaub von Britta (16.05.2006)
 Re: Ablehung von Bildungsurlaub von Bernhard Eul-Gombert (21.05.2006)


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