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Re: Bildungsurlaub in NRW (Nordrhein-Westfalen)

Wenn Ihr Arbeitgeber Sie für einen Sprachkurs in Italien freistellt, ist das eine individuelle Entscheidung von ihm. Da dies dann eine Verabredung außerhalb des BU-Gestzes ist, gibt es dafür auch keine feste Form. Ich würde Ihnen aber vor einer festen Buchung empfehlen, eine schriftliche Einwilligung Ihres Arbeitgebers einzuholen.


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:21.05.2006 16:28


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