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Mediation und Bildungsurlaub

Nach § 9 Abs. 2 AWbG sind Veranstaltungen von der Anerkennung ausgeschlossen, die auf das Einüben psychologischer oder ähnlicher fertigkeiten gerichtet sind. Fällt "Mediation-alternative Konfliktlösung" auch darunter?
Für eine Antwort mit verwertbarer Quelle bin ich sehr dankbar.

Grüße aus Essen
R. Windfuhr


Name:Windfuhr, Ralf
Datum:30.06.2006 08:43


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Mediation und Bildungsurlaub von Windfuhr, Ralf (30.06.2006)
 Re: Mediation und Bildungsurlaub von norbert reichling (30.06.2006)


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