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Re: Bildungsurlaub in England

Dieses "Schlupfloch" gibt es wohl tatsächlich. Für den Anspruch auf Bildungsurlaub ist das Landesgesetz des Firmenhauptsitzes maßgeblich: So kann ein Baden-Württemberger (dort gibts keinen Bildungsurlaub), wenn er für FORD arbeitet (Hauptsitz in NRW) meines Wissens Bildungsurlaub nach dem NRW-Gesetz beantragen. Anders herum: Ein Arbeitnehmer in NRW kann das weitergefasste Hessen-Gesetz bemühen, wenn sein Arbeitgeber z.B. seinen Hauptsitz in Frankfurt hat.


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:27.05.2002 12:33


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