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Re: Kosten für Weiterbildung (Bildungsurlaub) (Nor

die grundidee ist: der staat (z.B. die länder) (ko)fianziert anbieter, der arbeitgeber zahlt die lohnfortzahlung, und die teilnehmerInnen tragen einen teil der kosten als teilnahmegebühr (und evtl. reisekostenb). davon sind naürlich viele abweichungen denkbar - etwa wenn ein arbeitgeber ersichtlichen nutzen von der fortbildung im bildungsurlaub hat, wird er sich vielleicht (ohne dazu verpflichtet zu sein) bewegen lassen, auch die teilnahmegebühr oder einen teil davon zu tragen ...


Name:norbert reichling
Datum:10.08.2006 16:16


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Kosten für Weiterbildung (Bildungsurlaub) (Nordrhein-Westfalen) von Lucas (10.08.2006)
 Re: Kosten für Weiterbildung (Bildungsurlaub) (Nor von norbert reichling (10.08.2006)


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