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Re: Fernstudium mit Pflichtseminaren (Nordrhein-W

Für NRW gilt: es handelt sich bei der SGD nicht um einen Bildungsurlaub nach dem AWBG, denn der Träger der Maßnahme ist nicht anerkannt nach dem NRW-Weiterbildungsgesetz. Darum kann Ihr Arbeitgeber den Antrag ablehnen.


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:21.08.2006 13:30


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Fernstudium mit Pflichtseminaren (Nordrhein-Westfalen) von Nicole Ganser (18.08.2006)
 Re: Fernstudium mit Pflichtseminaren (Nordrhein-W von Bernhard Eul-Gombert (21.08.2006)


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