Neuer Beitrag
Druckansicht Forum HauptseiteAuf diesen Beitrag antworten

Zustimmung des Arbeitgebers (Nordrhein-Westfalen)

Weiß jemand, ob der Arbeitgeber seine Zustimmung zum Bildungsurlaub schriftlich mitteilen muss? Oder reicht auch eine mündliche Zusage? Ich finde darüber keine Infos. Danke an alle.


Name:Bibbi
Datum:13.09.2006 20:18


Druckansicht Forum HauptseiteAuf diesen Beitrag antworten( Neue Beiträge - max 3 Tage)
Zustimmung des Arbeitgebers (Nordrhein-Westfalen) von Bibbi (13.09.2006)
 Re: Zustimmung des Arbeitgebers (Nordrhein-Westfal von Bernhard Eul-Gombert (19.09.2006)
 Re: Zustimmung des Arbeitgebers (Nordrhein-Westfal von norbert reichling (14.09.2006)


Auf diesen Beitrag antworten :



Betreff:
Name:
Email:
Beitrag:

Admin:



Folgen Sie uns auf Twitter!
Folgen Sie uns auf Facebook!
© 2025 Eul-Gombert & Gombert GmbH    |    Kontakt / Impressum  ·  Datenschutz  ·  Suchbegriffe  ·  Veranstaltungsorte  ·  Blog