BU bei Samstags und Sonntagesarbeit (Nordrhein-Westfalen)
Da die BU Lehrgänge in der Regel von Montags bis Freitags stattfinden, wir aber in unserem Theaterbetrieb auch Samstags und Sonntags arbeiten müssen (Montags frei), stellt sich folgende Frage: Kann mich der Arbeitgeber in der Woche des Lehrgangs zur Arbeit am Samstag und Sonntag zwingen oder einen Urlaubsschein für die beiden Tage verlangen, obwohl ich schon 35 Std. im Lehrgang war? Meine Wochenarbeitszeit beträgt sogar nur 28 Std. Für eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar
JJ
Name:
JJ
Datum:
20.09.2006 17:34
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BU bei Samstags und Sonntagesarbeit (Nordrhein-Westfalen)von JJ