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Re: BU bei BiBu? (Nordrhein-Westfalen)

Fragen Sie beim Veranstalter nach, ob er tatsächlich eine staatlich anerkannte Einrichtung der Weiterbildung nach dem Weiterbildungsgesetz ist. Diese Veranstalter können Bildungsurlaube auch in umfangreicheren Fortbildungen integrieren und kennen sich auch mit dem Procedere aus.
Wenn der Veranstalter Ihnen bescheinigt, dass Ihre Fortbildung ein Bildungsurlaub nach dem AWBG in NRW ist, dann besteht eine Freistellungspflicht für den Arbeitgeber. Anspruch auf Lohnfortzahlung haben sie natürlich, sonst könnten Sie ja unbezahlten Urlaub nehmen. Das Seminarentgelt müssen Sie selbst tragen.


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:05.10.2006 17:43


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BU bei BiBu? (Nordrhein-Westfalen) von Sandy (04.10.2006)
 Re: BU bei BiBu? (Nordrhein-Westfalen) von Bernhard Eul-Gombert (05.10.2006)


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