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Re: Bildungsurlaub (Nordrhein-Westfalen)

Die Ablehnungsgründe finden Sie im Gesetz.
Der Mindestnutzen ist ein heikles Thema - hier prallen typischerweise unterschiedliche Bewertungen aufeinander. Wenn keine Einigung erzielt wird, muss es letztlich vor Gericht entschieden werden.
Zu Ihrem Beispiel: häufig werden Dinge gelernt, weil sie neu sind und darum vielleicht noch nicht im Betrieb angewendet werden. Wenn es aber nützlich wäre, sie einzusetzen, wäre dies ja ein Mindestnutzen.


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:19.10.2006 13:43


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Bildungsurlaub (Nordrhein-Westfalen) von Jenny (18.10.2006)
 Re: Bildungsurlaub (Nordrhein-Westfalen) von Bernhard Eul-Gombert (19.10.2006)


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