![]() ![]() ![]() ![]() Re: Abgelehnter Bildungsurlaub (Nordrhein-Westfale | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Wenn ich Sie richtig verstehe, arbeiten Sie in NRW, haben sich aber einen BU in Niedersachsen ausgesucht. Wenn das so ist: Das NRW-Bildungsurlaubs-Gesetz akzeptiert nur Veranstaltungen von NRW-Trägern als Bildungsurlaub. Eine gegenseitige Anerkennung, wie einige Länder sie praktizieren, gibt es in NRW nicht. Das heißt leider für Sie: Es gibt keine Möglichkeit, das von Ihnen gewünschte Seminar in NRW anerkennen zu lassen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
|