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Re: Bildungsurlaub für Fortbildung

Ihr Recht auf Freistellung gilt nur für Veranstaltungen, die als Bildungsurlaub anerkannt sind. Sie müssten sich beim Träger der Weiterbildungsmaßnahme erkundigen, ob es sich in Ihrem Fall so verhält.


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:04.07.2002 12:04


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Bildungsurlaub für Fortbildung von Christian Bieniek (26.06.2002)
 Re: Bildungsurlaub für Fortbildung von Bernhard Eul-Gombert (04.07.2002)


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