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Bildungsurlaub an einzelnen Tagen (Nordrhein-Westfalen)

Guten Morgen!

ich befinde mich zur Zeit im Studium zur staatl. gepr. Betriebswirtin, das Studium gilt als Bildungsmaßnahme gem. § 9 AWbG.

Ich habe am 09.05., 11.05. und 12.05. Prüfung. Kann ich an diesen Tagen Bildungsurlaub in Anspruch nehmen?
Der Unterricht findet immer dienstags, donnerstags und samstags staat.

Danke und lieben Gruß

Nadine Spörkel


Name:Nadine Spörkel
Datum:16.01.2007 09:56


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Bildungsurlaub an einzelnen Tagen (Nordrhein-Westfalen) von Nadine Spörkel (16.01.2007)
 Re: Bildungsurlaub an einzelnen Tagen (Nordrhein-W von Bernhard Eul-Gombert (17.01.2007)


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