Entscheidend ist, ob die Fortbildung durch eine nach dem
Weiterbildungsgesetz anerkannte Einrichtung durchgeführt wird. Seminare
anderer Einrichtungen werden nicht akzeptiert.
Die Anerkennung einer Einrichtung nach dem Weiterbildungsgesetz erfolgt
durch einen Bescheid des Ministeriums für Schule und Weiterbildung,
Wissenschaft und Forschung bzw. der Bezirksregierung.