![]() ![]() ![]() Bildungsangebote in NRW anerkennen lassen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Für dieses Jahr finde ich wahrscheinlich nur ein Sprachbildungsangebot im Inland als geeignete Bildungsurlaubsmaßnahme, das aber in Schleswig-Holstein angeboten wird und auch nur die schleswig-holsteinische Anerkennung hat. Ich habe den Veranstalter gebeten, das Seminar für NRW anerkennen zu lassen. Falls das nicht klappt, würde ich gerne wissen, welches die Anerkennungskriterien für Schleswig-Holstein sind. Wo finde ich deren Gesetz im Internet? | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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