![]() ![]() ![]() ![]() Re: Bildungsangebote in NRW anerkennen lassen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Es ist seit der Novellierung des AWBG in NRW nicht mehr möglich, Einzelanerkennungen von Bildungurlauben zu erhalten. Nach meinem Kenntnisstand ist das Seminar eines schleswig-holsteinischen Anbieters in NRW nicht anerkennungsfähig. Das schleswig-holsteinische Bildungsurlaubsgesetz finden Sie hier: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
|