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Re: Bildungsangebote in NRW anerkennen lassen

Es ist seit der Novellierung des AWBG in NRW nicht mehr möglich, Einzelanerkennungen von Bildungurlauben zu erhalten. Nach meinem Kenntnisstand ist das Seminar eines schleswig-holsteinischen Anbieters in NRW nicht anerkennungsfähig. Das schleswig-holsteinische Bildungsurlaubsgesetz finden Sie hier:
http://www.landesregierung-sh.de/landesrecht/223-11fr.htm />
Weitere Bildungsurlaubsgesetze anderer Bundesländer finden sich beim Deutschen Bildungsserver
www.bildungsserver.de


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:13.08.2002 16:13


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Bildungsangebote in NRW anerkennen lassen von Herta Ritsche (13.08.2002)
 Re: Bildungsangebote in NRW anerkennen lassen von Bernhard Eul-Gombert (13.08.2002)


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