   Re: Bildungsangebote in NRW anerkennen lassen |
Es ist seit der Novellierung des AWBG in NRW nicht mehr möglich, Einzelanerkennungen von Bildungurlauben zu erhalten. Nach meinem Kenntnisstand ist das Seminar eines schleswig-holsteinischen Anbieters in NRW nicht anerkennungsfähig. Das schleswig-holsteinische Bildungsurlaubsgesetz finden Sie hier:
http://www.landesregierung-sh.de/landesrecht/223-11fr.htm />
Weitere Bildungsurlaubsgesetze anderer Bundesländer finden sich beim Deutschen Bildungsserver
www.bildungsserver.de
|
Name: | Bernhard Eul-Gombert | Datum: | 13.08.2002 16:13 |
|
  ( Neue Beiträge - max 3 Tage) |
|