Durch den Bildungsurlaub NRW wird das Recht auf Freistellung für
individuelle Weiterbildung gesetzlich geregelt.
Fahrtkostenerstattung wird durch das Bildungsurlaubsgesetz nicht angesprochen. Als Angestellter im öffentlichen Dienst empfiehlt es sich, sich an Ihren
Dienstherrn zu wenden um zu erfragen, ob in Ihrem Fall eine
Kostenübernahme erfolgen kann.