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Re: Bildungsurlaub 2 Wochen

Das Gesetz spricht nur davon, dass der Anspruch übertragen werden kann - von weiteren Auflagen ist nicht die Rede. Alelrdings war das vor 2000 anders, da gab es die Auflage des inhaltlichen Zusammenhangs. Soweit Ihr gesetzlicher Anspruch. Wenn Ihr Arbeitgeber einer großzügigeren Regelung zustimmt, dürfen Sie die gern annehmen. Sie haben eben nur keinen Anspruch darauf, sondern sind auf sein Entgegenkommen angewiesen.


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:30.04.2007 13:52


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Bildungsurlaub 2 Wochen von Malik, Katrin (12.04.2007)
 Re: Bildungsurlaub 2 Wochen von Bernhard Eul-Gombert (30.04.2007)


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