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Kosten im Voraus zu entrichten?? (Nordrhein-Westfalen)

Ich möchte gerne mein Englisch auf Vordermann bringen - für den privaten wie beruflichen Gebrauch. Ich habe mir einen Anbieter ausgesucht und mir ein hohes Ziel gesteckt - was sich als sehr teuer herausstellte (mehrere tausend Euro über einen Zeitraum von 27 Monaten). Monatliche Zahlung wäre ja ok, aber man sagte mir, dass nach dem Weiterbildungsgesetz diese Kosten komplett im Voraus zu entrichten sind. Ich könne ja einen Kredit bei der Hausbank aufnehmen, wenn ich das Geld nicht hätte. Das fand ich doch recht merkwürdig. Ist das wirklich so? Ich frage mich da, wie das dann z.B. die Studenten zahlen, die dort angeblich Kurse belegen. Ich habe hierzu auch nichts im Weiterbildungsgesetz gefunden. Kann mir hier jemand weiterhelfen?


Name:Sabine
Datum:07.07.2007 18:11


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Kosten im Voraus zu entrichten?? (Nordrhein-Westfalen) von Sabine (07.07.2007)
 Re: Kosten im Voraus zu entrichten?? (Nordrhein-We von Bernhard Eul-Gombert (09.07.2007)
 Re: Kosten im Voraus zu entrichten?? (Nordrhein-Westfalen) von Sabine (09.07.2007)
  Re: Kosten im Voraus zu entrichten?? Nicht seriös! von Hermes (11.07.2007)


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