![]() ![]() ![]() ![]() Re: Bildungsurlaub hat nichts mit Beruf zu tun ??? | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Für ein Seminar, das nichts mit Ihrer beruflichen Praxis (oder zumindest deren Weiterentwicklung) zu tun hat, haben Sie keinen Anspruch auf Freistellung nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz. Es steht Ihrem Arbeitgener natürlich frei, Sie unabhängig davon trotzdem für den Seminarbesuch freizustellen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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