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Re: Kosten im Voraus zu entrichten?? (Nordrhein-We

Weder im Weiterbildungsgesetz noch im Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz steht etwas von Zahlungsmodalitäten. Diese Begründung für die Forderung nach einer vollständigen Vorabzahlung ist mit Sicherheit falsch. Die von Ihnen gewünschte Ratenzahlung ist bei längerlaufenden Weiterbildung durchaus üblich, und wird meist unaufgefordert angbeoten - schließlich entstehen den Bildungsanbietern deren Kosten auch nicht alle "auf einen Schlag". Vielleicht zeigt Ihr Anbieter Einsicht, wenn Sie ihm vergleichbare Angebote mit kulanteren Konditionen vorlegen, oder Sie suchen sich gleich einen anderen Veranstalter ...


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:09.07.2007 19:16


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Kosten im Voraus zu entrichten?? (Nordrhein-Westfalen) von Sabine (07.07.2007)
 Re: Kosten im Voraus zu entrichten?? (Nordrhein-We von Bernhard Eul-Gombert (09.07.2007)
 Re: Kosten im Voraus zu entrichten?? (Nordrhein-Westfalen) von Sabine (09.07.2007)
  Re: Kosten im Voraus zu entrichten?? Nicht seriös! von Hermes (11.07.2007)


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