nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz hat der Arbeitgeber eine Ablehnung innerhalb von drei Wochen nach der Mitteilung des Arbeitnehmers mitzuteilen.
Das Bildungswerk derHandwerkskammer ist eine nach Weiterbildungsgesetz anerkannte Einrichtung. Das Thema ist auch berufliche Weiterbildung.
In einem solchen Fall sieht das AWbG im Rahmen der Gleichwohlklausel (§5, Pkt. 4) vor, dass Sie dem Arbeitgeber mitteilen können, dass Sie gleichwohl an der Bildungsveranstaltung teilnehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Heinz Hüser
Ministerium für Schule und Weiterbildung
0211 5867 3746