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Re: zusamenlegung von bildungsurlaub

Zusammenlegen heißt nicht automatisch am Stück, aber es müssen schon zwei aufeinander aufbauende Veranstaltungen oder eine zwei (oder mehr-)teilige Veranstaltung sein. Hier kann der Veranstalter eine entsprechende Erklärung abgeben.
Bei Ablehnung empfehle ich, den Betriebsrat zu kontaktieren. Dort gibt es oft auch juristischen Rat, ob die Begründung der Ablehnung ok ist.


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:13.09.2002 21:00


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zusamenlegung von bildungsurlaub von birgit altebäumer (12.09.2002)
 Re: zusamenlegung von bildungsurlaub von Bernhard Eul-Gombert (13.09.2002)


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