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Re: bildungsurlaub in england (englisch) anerkannt

Der Träger muss von der zuständigen Bezirksregierung anerkannt sein.
Hierzu muss der Bildungsträger seinen Sitz in NRW haben. Sprachunterricht im Ausland ist nach § 9 Abs.3 Nr.2 AWbG grundsätzlich nicht möglich. Ausnahmen: Niederlande und Belgien als an NRW angrenzende Länder.


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:28.08.2007 10:35


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bildungsurlaub in england (englisch) anerkannt? (Nordrhein-Westfalen) von susi s (24.08.2007)
 Re: bildungsurlaub in england (englisch) anerkannt von Bernhard Eul-Gombert (28.08.2007)


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