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BU nach Kündigung (Niedersachsen)

Ich habe jetzt zum 31.10. gekündigt. In meinem Beruf (Dipl.-Psych.) mache ich eine kontinuierliche Weiterbildung, deren Termine feststehen. Ein Tag fällt noch in meine Arbeitszeit beim alten Arbeitgeber.
Bisher habe ich 3 Tage BU dieses Jahr genommen, 1 Tag stände mir rechnerisch noch zu.
Kann der AG mir den Bildungsurlaub verweigern, weil er (wegen der Kündigung) nicht mehr "klinikrelevant" ist?
Ich wäre dankbar für eine Antwort!


Name:Susanne Rademacher
Datum:12.09.2007 23:30


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BU nach Kündigung (Niedersachsen) von Susanne Rademacher (12.09.2007)


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