Neuer Beitrag
Druckansicht Forum HauptseiteAuf diesen Beitrag antworten

Keine Teilnahme Bescheinigung (Nordrhein-Westfalen)

Guten Tag,

was würde passieren, wenn nach dem Bildungsurlaub keine Teilnahmebestätigung beim Arbeitgeber eingereicht wird. Kann der Arbeitgeber dann normalen Urlaub für die Zeit buchen oder ggf. den Gegenwert für die freien Tage vom Gehalt einbehalten? Gibt es hier ggf. gesetzliche Vorgaben?

Vielen Dank für eine Rückmeldung!


Name:Horst Meckel
Datum:24.09.2007 10:37


Druckansicht Forum HauptseiteAuf diesen Beitrag antworten( Neue Beiträge - max 3 Tage)
Keine Teilnahme Bescheinigung (Nordrhein-Westfalen) von Horst Meckel (24.09.2007)
 Re: Keine Teilnahme Bescheinigung (Nordrhein-Westf von Bernhard Eul-Gombert (02.10.2007)


Auf diesen Beitrag antworten :



Betreff:
Name:
Email:
Beitrag:

Admin:



Folgen Sie uns auf Twitter!
Folgen Sie uns auf Facebook!
© 2025 Eul-Gombert & Gombert GmbH    |    Kontakt / Impressum  ·  Datenschutz  ·  Suchbegriffe  ·  Veranstaltungsorte  ·  Blog