Keine Teilnahme Bescheinigung (Nordrhein-Westfalen)
Guten Tag,
was würde passieren, wenn nach dem Bildungsurlaub keine Teilnahmebestätigung beim Arbeitgeber eingereicht wird. Kann der Arbeitgeber dann normalen Urlaub für die Zeit buchen oder ggf. den Gegenwert für die freien Tage vom Gehalt einbehalten? Gibt es hier ggf. gesetzliche Vorgaben?
Vielen Dank für eine Rückmeldung!
Name:
Horst Meckel
Datum:
24.09.2007 10:37
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Keine Teilnahme Bescheinigung (Nordrhein-Westfalen)von Horst Meckel