![]() ![]() ![]() ![]() Re: Keine Teilnahme Bescheinigung (Nordrhein-Westf | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ihr Arbeitgeber hat das Recht, sich zu vergewissern, dass Sie auch tatsächlich am Bildungsurlaub teilgenommen haben und deshalb auch eine Bescheinigung verlangen. Die Weiterbildungseinrichtungen stellen auch ohne Probleme Teilnahmebescheinigungen aus. Darauf haben Sie auch einen Anspruch. Falls Sie dem Arbeitgeber eine Teilnahme am Bildungsurlaub nicht nachweisen können, kann der an Sie natürlich Rückforderungen stellen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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