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Re: Keine Teilnahme Bescheinigung (Nordrhein-Westf

Ihr Arbeitgeber hat das Recht, sich zu vergewissern, dass Sie auch tatsächlich am Bildungsurlaub teilgenommen haben und deshalb auch eine Bescheinigung verlangen. Die Weiterbildungseinrichtungen stellen auch ohne Probleme Teilnahmebescheinigungen aus. Darauf haben Sie auch einen Anspruch. Falls Sie dem Arbeitgeber eine Teilnahme am Bildungsurlaub nicht nachweisen können, kann der an Sie natürlich Rückforderungen stellen.


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:02.10.2007 17:04


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Keine Teilnahme Bescheinigung (Nordrhein-Westfalen) von Horst Meckel (24.09.2007)
 Re: Keine Teilnahme Bescheinigung (Nordrhein-Westf von Bernhard Eul-Gombert (02.10.2007)


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