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Vor-/Rückgriff Bildungsurlaub (Nordrhein-Westfalen)

Hallo,
besteht in NRW die Möglichkeit, Bildungsurlaub des Vorjahres zu übertragen und dann im aktuellen Jahr zusätzlich auch noch im Vorgriff Bildungsurlaub des nächsten Jahres zu nehmen, d.h. dann insgesamt 15 Tage innerhalb eines Jahres?


Name:Richard
Datum:08.10.2007 14:34


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Vor-/Rückgriff Bildungsurlaub (Nordrhein-Westfalen) von Richard (08.10.2007)
 Re: Vor-/Rückgriff Bildungsurlaub (Nordrhein-Westf von Bernhard Eul-Gombert (09.10.2007)


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