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Re: Bildungsurlaub in Baden-Württemberg (Baden-Wür

Zunächst: In Baden-Württemberg ist nie ein Gesetz zur Arbeitnehmerweiterbildung verabschiedet worden. Wenn Sie also Ihren Arbeitsplatz dort haben, haben Sie keinen Anspruch auf Bildungsurlaub.
Es steht Ihnen aber natürlich frei, einen Sprachkurs, der als Bildungsurlaub anerkannt ist, zu besuchen. (Das machen viele Menschen.) Nur: Sie können dafür keine Freistellung von der Arbeit verlangen, dafür fehlt in BaWü die gesetzliche Grundlage.


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:10.10.2007 17:05


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Bildungsurlaub in Baden-Württemberg (Baden-Württemberg) von Corina (23.04.2007)
 Re: Bildungsurlaub in Baden-Württemberg (Baden-Wür von Bernhard Eul-Gombert (30.04.2007)
  Re: Bildungsurlaub in Baden-Württemberg (Baden-Wür von Mathias (10.10.2007)
   Re: Bildungsurlaub in Baden-Württemberg (Baden-Wür von Bernhard Eul-Gombert (10.10.2007)
    Re: Bildungsurlaub in Baden-Württemberg (Baden-Wür von Mathias (17.10.2007)


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