![]() ![]() ![]() ![]() Re: Übernahme der Kosten (Nordrhein-Westfalen) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
die übernahme der direkten seminarkosten ist sache der individuellen vereinbarung, nicht des gesetzes über den bildungsurlaub in NRW (AWbG). wenn ihr arbeitgeber ein interesse daran haben könnte, reden sie mit ihm - ansnsten ist die regelung relativ klar: der arbeitgeber zahlt für die freistellung, der staat subventioniert das angebot, die teilnehmenden zahlen die sonstigen seminarkosten und evtl. die anreise. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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