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Re: Bildungsurlaub für Beamte

Schauen Sie mal unter Infos/Gesetztestext auf dieser Site nach. Paragraf 2 des AWBG-Gesetzes legt die "Anspruchsberechtigten" fest: Beamte werden da nicht genannt. Da könnte man nun die eine oder andere ironische Bemerkung zu anstellen, warum das Land einen wesentlichen Teil seiner eigenen Mitarbeiter vom Bildungsurlaub ausschließt, aber das war ja nicht Ihre Frage. Tatsächlich gibt es ja eigene Fortbildungsfreistellungen für Beamte, und ich habe gehört, dass gelegentlich für Bildungsurlaube auch Freistellungen für Beamte auf anderer gesetzlicher Grundlage erteilt wurden.


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:24.09.2002 13:30


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 Re: Bildungsurlaub für Beamte von Bernhard Eul-Gombert (24.09.2002)


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