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Bildungsurlaub und Kinderbetreuung (Nordrhein-Westfalen)

Hallo ich habe da eine Frage!
folgender Sachverhalt, ich berufstätig mit 2 jährigem Sohn (kann beruf und Arbeit zusammen vereinbaren und Kind mitnehmen!) möchte ein Seminar zum Steuerrecht besuchen über 5 Tage. Mein Mann voll berufstätig soll dann das Kind aufpassen.
Was haben wir für Möglichkeiten? Muss mein Mann sich dafür 5 Tage Urlaub nehmen?
Als Beispiel: Wenn ich z.B. im Krankenhaus bin, bekommt mein Mann auch einen K-Schein um das Kind aufzupassen.
Gibt es da auch irgendeine Regelung?
Oder wer kann so etwas wissen?

LG und Danke
Silvia


Name:Silvia
Datum:03.12.2007 14:26


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Bildungsurlaub und Kinderbetreuung (Nordrhein-Westfalen) von Silvia (03.12.2007)
 Re: Bildungsurlaub und Kinderbetreuung (Nordrhein- von Bernhard Eul-Gombert (03.12.2007)


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