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Re: Bildungsurlaub bei Arbeitnehmerüberlassung (No

Einen Ausschluss gibt es für Beamte und Einschränkungen für Arbeitnehmer/innen in kleineren Unternehmen. Auf Zeitarbeitsfirmen geht das Gesetz nicht ein.
Tarifvertragliche Regelungen können einen gesetzlichen Rechtsanspruch nicht unwirksam werden lassen.


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:03.12.2007 15:44


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Bildungsurlaub bei Arbeitnehmerüberlassung (Nordrhein-Westfalen) von Birgit Wirth (26.11.2007)
 Re: Bildungsurlaub bei Arbeitnehmerüberlassung (No von Bernhard Eul-Gombert (03.12.2007)


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