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Anspruch auch als Auszubildener (Nordrhein-Westfalen)

Ich bin Auszubildener in der GEsundheits- und Krankenpflege. Habe ich auch Anspruch auf Fortbildungsurlaub, da ich im engeren Sinne ja meine ganze Arbeitszeit fortgebildet werde?

Müssen Aus- und Fortbildungen extra anerkannt/ gekennzeichnet sein um diese im Rahmen eines Fortbildungsurlaubes zu besuchen? Oder ist hier der mutmassliche (sekundäre) Nutzen für den ausschlaggebend? (Konkret geht es für mich um eine Teilnahme an einer Zugführerausbildung im Betreuungs- und Sanitätsdienst des Katastrophenschutzes, sowie eine Ausbildungs zum Fachausbilder Sanitätsdienst).


Name:Andreas
Datum:05.12.2007 14:04


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Anspruch auch als Auszubildener (Nordrhein-Westfalen) von Andreas (05.12.2007)
 Re: Anspruch auch als Auszubildener (Nordrhein-Wes von Bernhard Eul-Gombert (07.12.2007)


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