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BU Nachtarbeitnehmer erhält keine Freistellung (Niedersachsen)

ich arbeite seit über 10 Jahren als Nachtwache und leiste dort an ca. 3 Tg die Woche Nachtschicht. Einem Antrag auf BU (40h Spanisch an VHS) wird stattgegeben, die Freistellungserklärung aber mit Hinblick auf die Arbeitszeit verwehrt. Der Arbeitgeber argumentiert, für mich nicht nachvollziehbar, dass zum Zeitpunkt der Veranstaltung kein Dienstzeit wäre uns somit kein Anspruch auf Lohnfortzahlung entsteht. Ich interpretiere daraus, dass ein Tagschichtler, der nachts am Astronomie-Bildungsurlaub teilnimmt, ebenfalls keine Freistellung zu erwarten hat. Das hat der Gesetzgeber wohl so nicht vorgesehen. Bleibt die Frage, ob hier eine Ungleichbeghandlung überhaupt zulässig ist. Wie ist die Rechtslage? Lohnt der Weg zum AG?


Name:Jan
Datum:08.12.2007 17:43


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BU Nachtarbeitnehmer erhält keine Freistellung (Niedersachsen) von Jan (08.12.2007)
 Re: BU Nachtarbeitnehmer erhält keine Freistellung von Bernhard Eul-Gombert (10.12.2007)


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