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Re: Abendstudium zur staatl. gepr. Betriebswirtin

Das Seminar muss durch eine Volkshochschule oder eine nach dem
Weiterbildungsgesetz anerkannte Einrichtung durchgeführt werden. Seminare anderer Einrichtungen werden nicht akzeptiert.
Die Anerkennung einer Einrichtung nach dem Weiterbildungsgesetz erfolgt
durch einen Bescheid der Bezirksregierung.
Hochschulen und Fachhochschulen sind keine Bildungsträger im Sinne des WbG, da sie sich nicht ausschließlich mit Weiterbildung beschäftigen.
Sie können daher für Ihre Klausuren keinen Bildungsurlaub beantragen.


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:30.12.2007 12:44


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Abendstudium zur staatl. gepr. Betriebswirtin (NRW (Nordrhein-Westfalen) von Wucharz (20.12.2007)
 Re: Abendstudium zur staatl. gepr. Betriebswirtin von Bernhard Eul-Gombert (30.12.2007)


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