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Re: 5 Tage übertragen, und jetzt ... ?

Die Übertragung sieht das Gesetz nur bei einer Zusammenfassung vor, wenn Sie also im Folgejahr inhaltlich zusammengehörende Seminare besuchen.
Das reine Aufschieben geht nur, wenn der Arbeitgeber einen BU abgelehnt hat, und es im laufenmden Jahr nicht mehr geht.


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:22.01.2008 11:45


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5 Tage übertragen, und jetzt ... ? von Peter Cenner (16.01.2008)
 Re: 5 Tage übertragen, und jetzt ... ? von Bernhard Eul-Gombert (22.01.2008)


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