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5 oder 6 Tage Anspruch ? (Schleswig-Holstein)

Wie sieht es wohl mit dem Anspruch aus, wenn man 6 Monate 6-Tage-Woche und 6 Monate 5-Tage-Woche arbeitet ? kann man den Anspruch auf mehrere Veranstaltungen aufteilen (z.B. 2 Tage hier und 3 bzw. 4 Tage dort) Gilt der Anspruch pro Kalenderjahr ? Was wenn man in den ersten vier Monaten 2008 in Elternzeit war ? Dank Euch !


Name:Gordon Wasson
Datum:30.01.2008 12:42


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5 oder 6 Tage Anspruch ? (Schleswig-Holstein) von Gordon Wasson (30.01.2008)


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