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Re: Bildungsurlaub für Prüfung IHK (Nordrhein-West

Es gibt zwei Aspekte in Ihrem Fall:
Sie möchten Bildungsurlaub für eine Prüfung - das hat der Gesetzgeber ausdrücklich ausgeschlossen. Ihr Arbeitgeber kann den Antrag auf Bildungsurlaub mit Recht verweigern.
Die Begründung, mit der Ihr Arbeitgeber "alles ablehnt", ist so pauschal nicht in Ordnung: der Arbeitgeber hat zwar Anspruch auf einen "Mindestnutzen" daran, dass er Sie zum Lernen freistellt. Das bedeutet aber nicht, dass Ihr Seminar zu 100% den Bedürfnissen des Arbeitgebers entsprechen muss - schließlich sind Sie es, die das Seminar bezahlt.
Trotzdem haben Sie aus den oben genannten formalen Gründen in Ihrem Fall keinen Anspruch auf Bildungsurlaub.


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:13.02.2008 19:13


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Bildungsurlaub für Prüfung IHK (Nordrhein-Westfalen) von Monika (11.02.2008)
 Re: Bildungsurlaub für Prüfung IHK (Nordrhein-West von Bernhard Eul-Gombert (13.02.2008)


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