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Re: Prüfungsvorbereitung Abendstudium (Nordrhein-W

Die Ablehnung eines Antrags auf Bildungsurlaub kann nicht mit einem Verweis auf einen Tarifvertrag begründet werden, da Bildungsurlaub ein gesetzlich verbrieftes Recht ist.
Allerdings entspricht Ihr Wunsch nach einer Freistellung für (ich nenne das mal so) "Selbstorganisiertes Lernen" nicht den formalen Anforderungen des Gestzes an einen Bildungsurlaub: danach sind ausschließlich Seminare anerkennungsfähig. Insoweit ist die Ablehung - leider - in Ordnung.


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:13.02.2008 19:20


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Prüfungsvorbereitung Abendstudium (Nordrhein-Westfalen) von Patricia Bach (10.02.2008)
 Re: Prüfungsvorbereitung Abendstudium (Nordrhein-W von Bernhard Eul-Gombert (13.02.2008)


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