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Bildungsurlaub / Freistellung (Nordrhein-Westfalen)

Hallo,
ich mache eine Weiterbildung bei der IHK, nun habe ich eine Prüfung im März und eine im September. Wird man zu den Prüfungstagen freigestellt? Oder muss man sich dafür Urlaub nehmen. Und den Bildungsurlaub kann man den auch zum lernen beantragen?


Name:Carina
Datum:14.02.2008 08:17


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Bildungsurlaub / Freistellung (Nordrhein-Westfalen) von Carina (14.02.2008)
 Re: Bildungsurlaub / Freistellung (Nordrhein-Westf von Bernhard Eul-Gombert (20.02.2008)


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