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Re: Sprachkurs (Nordrhein-Westfalen)

Es klingt ein bisschen nach mündlicher Voranfrage. Ich empfehle Ihnen: Stellen Sie einen schriftlichen Antrag, Ihr Arbeitgeber muss seine Ablehnungsgründe dann klar benennen.
Als Prüfungsgrundlage für die Inhalte hat der Arbeitgeber Anspruch auf einen inhaltlichen Verlaufsplan des Seminars, den die Bildungseinrichtungen meist nach Anmeldung automatisch mitschicken. (Vereinbaren Sie mit der Bildungseinrichtung ein Rücktrittsrecht.) Ihr Arbeitgeber muss Ihnen innerhalb 4 Wochen schriftlichen Bescheid geben. Eine Ablehnung kann er nur auf im Gesetz genannte Ablehnungsgründe beziehen.
Für ein Seminar, das tatsächlich nichts mit Ihrer beruflichen Praxis (oder zumindest deren Weiterentwicklung) zu tun hat, haben Sie keinen Anspruch auf Freistellung nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz. Das heißt aber nicht vollständige Verwertbarkeit des von Ihnen Gelernten für Ihren Arbeitgeber, sondern das Bundesarbeitsgericht bezeichnet den Anspruch des Arbeitgebers als „Mindestnutzen“. Im Zweifelsfall nehmen Sie Kontakt mit Ihrem Betriebsrat auf.


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:29.02.2008 09:40


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Sprachkurs (Nordrhein-Westfalen) von Barbara Maczynski (28.02.2008)
 Re: Sprachkurs (Nordrhein-Westfalen) von Bernhard Eul-Gombert (29.02.2008)


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