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Re: BU für Prüfungsvorbereitung (staatl. gepr. Bwi

Eine staatliche Einrichtung ist nicht unbedingt auch eine staatlich anerkannte Einrichtung der Weiterbildung. Bei letzteren handelt es sich um Bildungseinrichtungen, die vom Land NRW nach dem Weiterbildungsgesetz WbG gefördert werden. Schulen dagegen bekommen ihre Mittel aus anderen Töpfen. So sind z.B. auch Universitäten, die ja unstrittig Bildungseinrichtungen des Landes sind, keine "staatlich anerkannten Einrichtungen der Weiterbildung" und dürfen darum auch keine Bildungsurlaube durchführen.


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:05.03.2008 09:17


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BU für Prüfungsvorbereitung (staatl. gepr. Bwirt) (Nordrhein-Westfalen) von Schmidt (03.03.2008)
 Re: BU für Prüfungsvorbereitung (staatl. gepr. Bwi von Bernhard Eul-Gombert (04.03.2008)
  Re: BU für Prüfungsvorbereitung (staatl. gepr. Bwi von Schmidt (04.03.2008)
   Re: BU für Prüfungsvorbereitung (staatl. gepr. Bwi von Bernhard Eul-Gombert (05.03.2008)
    Re: BU für Prüfungsvorbereitung (staatl. gepr. Bwi von Schmidt (05.03.2008)
     Re: BU für Prüfungsvorbereitung (staatl. gepr. Bwi von Bernhard Eul-Gombert (08.03.2008)


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