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Re: BU für Prüfungsvorbereitung (staatl. gepr. Bwi

Danke. Aber meine Frage zielte auf etwas anderes ab. Ich denke nicht, dass mein Arbeitgeber grundsätzlich daran zweifelt, dass meine Schule "anerkannt" ist, Bildungsurlaub gewähren zu dürfen. Mich interessiert vielmehr, ob alleine die Vorbereitung zuhause auf eine derartige Prüfung das Recht auf Bildungsurlaub begründet. Ich würde den BU nutzen, um mich zuhause auf die Prüfung vorzubereiten.


Name:Schmidt
Datum:05.03.2008 22:02


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BU für Prüfungsvorbereitung (staatl. gepr. Bwirt) (Nordrhein-Westfalen) von Schmidt (03.03.2008)
 Re: BU für Prüfungsvorbereitung (staatl. gepr. Bwi von Bernhard Eul-Gombert (04.03.2008)
  Re: BU für Prüfungsvorbereitung (staatl. gepr. Bwi von Schmidt (04.03.2008)
   Re: BU für Prüfungsvorbereitung (staatl. gepr. Bwi von Bernhard Eul-Gombert (05.03.2008)
    Re: BU für Prüfungsvorbereitung (staatl. gepr. Bwi von Schmidt (05.03.2008)
     Re: BU für Prüfungsvorbereitung (staatl. gepr. Bwi von Bernhard Eul-Gombert (08.03.2008)


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