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Re: Zusammenfassung von Bildungsurlaub (Nordrhein-Westfalen)

Die Übertragung müssen Sie im laufenden Jahr beantragen. Für 2007 ist es jetzt leider zu spät. Bei der Übertragung sollen die Seminare aufeinander aufbauen: das kann z.B. bei Sprachkursen der Fall sein. Das Gesetz sagt nichts zu unterschiedlichen Anbietern in diesem Fall. Das ist auch eher untypisch. Falls Ihr Arbeitgeber kann nachfragt, müssten Sie den inhaltlichen Zusammenhang und den aufbauenden Charakter belegen.
Als Arbeitnehmer(in) in NRW kommen Veranstalter aus anderen Bundesländern für Sie grundsätzlich nicht in Frage - sie sind nicht anerkannt.


Name:Bernhard Eul-Gombert
Datum:12.03.2008 17:22


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Zusammenfassung von Bildungsurlaub (Nordrhein-Westfalen) von Alex (12.03.2008)
 Re: Zusammenfassung von Bildungsurlaub (Nordrhein-Westfalen) von Bernhard Eul-Gombert (12.03.2008)


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