ich mache eine Fortbildung die ein Jahr lang einmal wöchentlich statt findet (außerhalb der Arbeitszeit statt, kläre grade ob die Einrichtung anerkannt ist). In dieser Zeit gibt es aber zwei Mal Blockunterricht von einer Woche.
Meine Frage bezieht sich nun auf die
Einhaltung der Mindestfrist von 6 Wochen für den Antrag beim Arbeitgeber.
Gilt dies für den Beginn der gesamten Maßnahme oder nur für den Zeitpunkt des Blockunterrichts?